
Jetzt hat sich eine Niederösterreicherin auf ein Verwaltungsstrafverfahren eingelassen, und zumindest einen Teilerfolg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Dame – zumindest was die Niederösterreichische Rundfunkabgabe betrifft – denn wer technisch nicht in der Lage ist Rundfunk zu emfpangen (z.B. weil er wie im vorliegenden Fall keine DVB-T Box besitzt) muß zumindestens den Anteil den das Land Niederösterreich kassiert nicht bezahlen. Die GIS Abgabe setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen – die Landesabgabe ist ein Teil davon.
Herzichen Dank an Erwin Kaminek für die Übermittlung des Artikels.
| [icon name=”fa-hand-o-right”] | Die Digital Society fordert: Das Gesetz Rundfunkgebühr zahlen zu müssen, wenn man technisch nicht in der Lage ist Rundfunk zu sehen ist skurril. Wenn man GIS Gebühr fordert, so wäre s nur fair dies von der technischen tatsächlichen Empfangsmöglichkeit abhängig zu machen, und nicht von Jedermann der im Empfangsbereich von DVB-T wohnt. Fernsehgebühr sollte nur bezahlt werden müssen, wenn derjenige eine DVB-T Box oder eine DVB-S Karte besitzt (oder einen Kabelanschluss). Falls der Staat von Jedermann ORF Gebühr kassieren will – dann sollte er das daraus machen, was es tatsächlich ist – eine ORF Steuer. Diese sollte dann auch so eingehoben werden – und nicht als Leistung – die es nicht mehr ist getarnt werden. |
Krone Ombudsfrau: Teilerfolg im Kampf gegen die Rundfunkgebühr
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.

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